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Die
Instandsetzung oder Reparatur eines antiquierten
Videorecorders,
ist nicht mit einer herkömmlichen Reparatur eines aktuellen Gerätes der
Unterhaltungselektronik zu vergleichen und gerät in den meisten Fällen
sehr zeitaufwendig.
Eine Reparatur ist auch nur dann sinnvoll, wenn alle Komponenten der
Mechanik und Elektronik überprüft werden. Oft ist nach erfolgter
Instandsetzung ein kompletter Neuabgleich der Elektronik nötig um das
Gerät wieder auf optimale Leistung zu bringen. Oberflächliche
Notreparaturen werden grundsätzlich nicht durchgeführt, denn sie führen
meist zu frühzeitigen und weiteren Ausfällen des Gerätes.
Institute, Behörden oder Museen, die
über ein oder mehrere funktionsbereite
Geräte verfügen müssen,
sind ebenso unsere Kunden, wie Privatleute die ihre Aufnahmen auf den
Geräten ihrer Zeit betrachten möchten.
Aus Kosten relevanten Gründen empfehlen wir allerdings Kunden , die Ihre
Kassetten nur sporadisch sehen,
den Transfer Ihrer Aufnahmen auf DVD. |
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Beispiel: Reparatur VCR Recorder
Philips N1500 : |
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Zusätzliche Defekte, sind zum Teil auch auf das Alter bzw. auf die lange
Standzeit
und Lagerung zurückzuführen. Denn viele Geräte haben vor ihrer
Instandsetzung
meist viele Jahre im feuchten Keller oder auf einen staubigen, im Sommer
recht
heißen Dachboden zugebracht.
Riemen sind defekt, die Mechanik schwergängig (verharztes Fett) und
diverse Bauteile der Elektronik wie Relais, Schalter oder Elkos fehlerhaft.
Fremdeingriffe von nicht sachkundigen Personen, und dadurch verbastelt,
das
fehlen von Teilen oder starke Nutzung im semiprofessionellen Bereich und
dadurch entstandene Abnutzungserscheinungen, sind die häufigsten
Ausfallgründe. |
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Ein großes Ersatzteil-Lager und eine opulente Service-Manual Datenbank,
die ständig erweitert wird, als auch die eigene
Videokopf-Fertigung für die
meisten Videoformate sowie die Möglichkeit einer umfassenden, technischen
Beratung in allen
Bereichen der magnetischen Bandaufzeichnung sind ausschlaggebend für die
Qualität der von uns angebotenen Leistungen.
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Modifizierung von Geräten bezüglich
gewünschten Zusatzfunktionen ist grundsätzlich möglich. Beispiele hiefür
sind z.B. der Einbau einer Audio-Video
Buchse mit dazugehöriger Elektronik bei bestimmten Videorecorder-Modellen,
Umrüstung von 110V Geräten auf 220V, Umbau von Geräten von CCIR auf die
amerikanische Norm und umgekehrt, Einbau einer zusätzlichen Audio-Endstufe
für Kontroll-Zwecke, Einbau einer crispening- Schaltung bei Geräten mit
systembedingter schlechter Bildauflösung, u.s.w.
In welchen Umfang solche
Modifikationen zulässig sind, muss allerdings von Fall zu Fall entschieden
werden, da es sich um eine bauliche Veränderung
des Gerätes handelt!
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